Unsere Rücknahme-Bedingungen

Der Parkett Riese – Lager in Köln

Wir werden oft nach unseren Rücknahme-Bedingungen gefragt. Diese möchten wir euch gerne etwas näher erläutern. Wir haben festgelegt, dass ihr 10 % der insgesamt gekauften Menge an überschüssiger Ware innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Lieferung oder Abholung zurückgeben könnt. Das Angebot gilt für alle lagernden Böden, die sich noch in den ursprünglich verschlossenen Paketen befinden. Den Betrag der zurückgebrachten Ware erstatten wir euch natürlich.

Unsere Regelung zur Rücknahme soll euch als Hilfestellung dienen, damit ihr nach der Verlegung weniger überschüssiges Material habt. Unsere Fachberater wissen aus Erfahrung wie viel Verschnitt benötigt wird und berechnen die Menge mit und für euch so genau wie möglich, sodass in den meisten Fällen nicht zu viel Material übrig bleibt. Fragt also gerne beim Kauf nach, falls ihr euch nicht sicher seid. 

Warum gibt es diese Rücknahme-Bedingungen?

Die Ware, die zurückgegeben wird, lagern wir bei uns bis zum nächsten Verkauf ein. Uns ist besonders wichtig, dass jeder Kunde die bestmögliche Qualität erhält und lange Freude an seinem neuen Boden hat. Aus technischen Gründen ist es dazu erforderlich, dass die Bodenbeläge durchgehend richtig gelagert werden. Vor allem bei Holzböden spielt das eine wichtige Rolle: Holz ist ein Werkstoff mit hygroskopischen Eigenschaften, was bedeutet, dass es in der Lage ist, Wasser aufzunehmen und abzugeben, wodurch es quillt bzw. schwindet. Im Volksmund sagt man, das Holz „arbeitet“. Die richtige und einheitliche Lagerung von Parkettchargen ist daher ein wesentlicher Faktor für die Qualität der Ware. Nach unserer Erfahrung ist die Wahrscheinlichkeit einer Veränderung der Qualität von verpackter Ware innerhalb von 4 Wochen auch bei ungünstigen Lagerbedingungen so gering, dass wir uns zutrauen, eine Rücknahme der Ware innerhalb dieser Frist anzubieten. Findet hingegen eine Lagerung unter ungünstigen Bedingungen über einen längeren Zeitraum statt, mag der Boden zwar dadurch nicht unbedingt mangelhaft werden, es steigt jedoch das Risiko, dass die beim Kunden gelagerte Ware ihre homogenen Eigenschaften (Maße, Feuchtigkeitsgehalt etc.) im Vergleich zu der übrigen, bei uns lagernden Ware verändert, beachtlich an. Da wir nicht nachvollziehen können, wie unsere Kunden die Ware gelagert haben, ist diese Frist notwendig.

Hinzu kommt, dass wir ständig mit neuer Ware beliefert werden. Das kann zur Folge haben, dass die bevorrateten, zum Verkauf stehenden Böden nach mehr als 4 Wochen durch andere Produktions- oder Lieferchargen ersetzt worden sind. Das birgt das Risiko, dass sich zurückgenommene Ware in ihrem Erscheinungsbild nicht mehr perfekt in die dann aktuelle Charge einfügt, etwa weil der Produzent Holz aus einer jüngeren Holzlieferung oder mit einer Herkunft aus einer anderen geographischen Lage verarbeitet hat. 

Wie ihr seht, möchten wir euch mit unserer Regelung anbieten, überschüssige Ware zurückzugeben, dabei aber die Qualität des Materials sichern. Davon profitiert jeder unserer Kunden. Denn wer will schon bei der Verlegung oder nach ein paar Tagen, Monaten oder Jahren seinen Boden wegen Qualitätsmängeln reklamieren und eventuell sogar rausreißen müssen? Das schadet nur euch als Kunden und uns als Firma. Habt ihr weitere Fragen zur Rücknahme, zur Lagerung oder anderen Aspekten? Kontaktiert uns gerne per Mail oder Telefon, oder kommt vorbei!